Wichtige Information !!!
Die DRV (Deutsche Rentenversicherung) hat mich als arzt – „Selbständig“ anerkannt. Eine Befreiung ist, in meinem Fall, weder erforderlich noch möglich. Für die Krankenhäuser entstehen keine zusätzliche Kosten oder Nachzahlungen (nach expliziten telefonischen Nachfragen).
Dieser Beschluss gilt, wenn ich als Honorararzt, direkt oder durch eine Agentur, gebucht werde. Bei der Arbeitnehmerübelassungs-Form oder Einstellung ist weiterhin eine Befreiung erforderlich.